Leasing

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Du sucht noch einige Infos zum Thema Leasing? Wir erläutern einige Eckdaten für Dich:                                                                                                   


Für wen lohnt es sich, ein Rad zu leasen?
Alle! Es ist eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Unternehmen bieten eines der beliebtesten Benefits und fördern somit die Motivation der Mitarbeiter.

Zudem leisten Unternehmen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitskonzeptes einen aktiven Beitrag am Klimaschutz.
Arbeitnehmer profitieren von dem einzigartigen Mehrwert eines Dienstrades.

Stärkung der Fitness und Gesundheit, Ersparnis bei der Anschaffung, Rundum-Schutz an Versicherungen und Service, Dienstradnutzung auch in der Freizeit.
Für Selbstständige bietet sich eine komplett neue Mobilität. Hier lassen sich nebenbei sogar noch Steuern sparen.
        

Welchen Leasing-Anbieter wähle ich aus?

Die Wahl des Leasing-Anbieters ist abhängig von Deinem Arbeitgeber.
Informiere Dich daher unbedingt vor Deinem Kauf bei Deinem Arbeitgeber, mit welchem Leasing-Anbieter Dein Arbeitgeber kooperiert / zusammenarbeitet.

Wir können ein Leasing durch folgende Leasinggesellschaften ermöglichen:
 
                                                        

Welche Anforderungen gibt es beim Fahrrad-Leasing?

Die Anforderungen hängen von der jeweiligen Leasinggesellschaft ab.
Einige Leasing-Anbieter fordern bspw. den Kauf eines Fahrradschlosses gemeinsam mit dem gewünschten Fahrrad.

Wie kannst Du als Kunde herausfinden, ob sich ein Leasing für Dich lohnt?

Hierfür bieten unsere Leasing-Partner eigene Leasing-Rechner auf ihren Websites an.
Mit diesen Leasing-Rechnern kannst Du deine individuelle Rate sowie das daraus entstehende Ersparnis berechnen.

Unterscheidet sich das Leasing zwischen Bike und E-Bike?

Egal ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder Lastenrad: Jedes Rad kann ein Dienstrad werden.
Natürlich kann Dein Arbeitgeber das Leasing von bspw. S-Pedelecs ausschließen.
 

Kann ich auch Fahrrad-Zubehör leasen?

Als leasingfähiges Zubehör wird Fahrradzubehör bezeichnet, welches der Leasinganbieter erlaubt in das Fahrradleasing aufzunehmen.
Dieses wird dann Teil des Leasingvertrags und unterliegt somit auch der Gehaltsumwandlung.
Somit lässt sich also auch Fahrradzubehör zu günstigen monatlichen Konditionen zum neuen Fahrrad oder E-Bike dazu leasen.

Was als leasingfähiges Zubehör gilt ist je nach Leasinggesellschaft sehr unterschiedlich.
Während etwa bei Jobrad nur fest am Fahrrad montierte Dinge mitgeleast werden können, erlauben andere Anbieter 15 Prozent des Radpreises in Fahrradzubehör mitleasen zu können, egal ob festmontiert oder nicht.

Wiederum andere erlauben nur ganz bestimmtes Zubehör. Im Zweifelsfall also beim Anbieter nachfragen, was dieser genau erlaubt in das Fahrradleasing aufzunehmen.
Bei fast allen Leasinggesellschaften ist ein hochwertiges Schloss (mind. 50€) Pflicht.

              
Was passiert, wenn Dein Fahrrad geklaut wird?

Dein Dienstrad ist die volle Leasingzeit gegen Diebstahl gesichert. Sollte Dein Rad gestohlen werden, bekommst Du ein Neues, im Neuwert des Alten.
Der Vertrag läuft ganz normal weiter und wird nicht aufgelöst.

Wichtig ist, dass Du bei Diebstahl die örtliche Polizei informierst und dort eine Anzeige abgibst.
Im nächsten Schritt muss die Leasinggesellschaft informiert werden.

Was gilt es bei Kündigung oder vorzeitigem Ruhestand zu beachten?

Option 1: Das Fahrrad wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber zurückgegeben, hier ist mit Ausfallzahlungen zu rechnen.

Option 2: Dein Arbeitgeber kann Dir ein Kaufangebot für das Fahrrad unterbreiten. Hier kann der Kaufpreis aber deutlich über Deinen Erwartungen liegen!


Du bist selbstständig und hast keinen direkten Arbeitgeber?

Mit einem Dienstrad bewahrst Du Dir auch als Selbständiger Deine Flexibilität und profitierst vom Dienstrad Leasing.
Der Vorteil ist, dass laufende Kosten für beispielsweise die monatliche Nutzungsrate, Instandhaltung und Versicherung als Betriebsausgaben gelten und somit den zu versteuernden Gewinn mindern.
Gerade deshalb kann sich die Anschaffung eines hochwertigen Leasingfahrrades besonders lohnen.

Wenn Du zudem vorsteuerabzugsberechtigt bist, wird Dir die Umsatzsteuer aus der Nutzungsrate und den Servicepaketen vom Finanzamt erstattet.
Die private Nutzung eines Dienstrades für Selbstständige ist steuerfrei.


Unsere Partner für das Selbstständigen Leasing sind z.B.:


                                   


       
Leasing über unseren Webshop

Leasing geht auch ganz einfach über unseren Webshop: Einfach das gewünschte Fahrrad und Zubehör in den Warenkorb packen und beim Checkout die Zahlart "Fahrradleasing" auswählen - geben sie wenn möglich noch zusätzliche Informationen wie den Leasinganbieter und ihren Arbeitgeber/Arbeitnehmercode an. Einer unserer Leasingbetreuer wird sich dann in Kürze bei ihnen melden, um Einzelheiten zu besprechen.        

Du hast noch mehr Fragen und möchtest Dich direkt mit uns in Verbindung setzen?
Unser Kollege Fabian ist bei uns für das Thema "Leasing" zuständig und gerne für Dich da!
 
Kontaktinformation:
Email:       leasing@bunnyhop.de         
Telefon:    05151 96248-32                   

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